Weitere Ansprechpartner*innen in den Bundesländern sind jetzt online

Auf unserem Fachportal finden Interessierte und Fachleute jetzt die richtigen Ansprechpartner*innen in zwölf Bundesländern

Die Bundesland-Übersicht ist eine zentrale Bestandsaufnahme der landesspezifischen Strukturen zum Schutz und zur Unterstützung Betroffener sowie Bekämpfung von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit. Sie umfasst mittlerweile zwölf Bundesländer. Dazu gehören Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Die Bundesland-Übersicht ist ein hilfreiches Instrument für alle Interessierten, die sich schnell einen Überblick oder auch konkrete Kontaktmöglichkeiten zu den Fachstellen verschaffen wollen. Die Gewährleistung der Opferrechte und eine effektive Strafverfolgung der Täter*innen hängt oftmals von einem zielgerichteten und zügigen Handeln ab. Daher müssen die Verfahrenswege und Zuständigkeiten klar und zugänglich geregelt sein.
Neben der Übersicht können Sie über unsere Beratungsstellen-Datenbank direkt nach den Bedürfnissen von Ratsuchenden oder Betroffenen ein entsprechendes Beratungsangebot in Ihrer Nähe finden.

Neben der Einrichtung von Fachberatungsstellen in mehreren Bundesländern hat auch der Zoll die seit der Gesetzesnovelle 2019 vorgesehene Mandatserweiterung durch die Einrichtung von Opferschutzkoordinator*innen in den Hauptzollämtern vorangetrieben. Das zuständige Hauptzollamt der Finanzkontrolle Schwarzarbeit kann über den Dienststellenfinder des Zolls ermittelt werden.

Die Servicestelle bietet für Beratungsstellen, Ermittlungsbehörden oder andere Behörden kostenlose und bedarfsgerechte Schulungen digital oder vor Ort an. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an weidenberg@berlin.arbeitundleben.de .

Neue Branchenanalyse: Landwirtschaftliche Saisonarbeit und häusliche Pflege

Die Servicestelle veröffentlicht die zweite Publikation der Reihe “ZWANGSARBEIT UND ARBEITSAUSBEUTUNG VERHINDERN: Branchenspezifische Analyse – Anzeichen erkennen & handeln”.

Diese Analyse konkreter Arbeitssituationen ermöglicht es den Leser*innen, ihren Blick für branchenspezifische Merkmale von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit zu schärfen. Sie schafft damit ein stärkeres Bewusstsein für ausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse. Ziel ist es, dass potenziell Betroffene leichter erkannt, entsprechende Präventions- und Schutzmaßnahmen getroffen und die Verfolgung von Täter*innen verbessert werden.

Die zweite Branchenanalyse der Servicestelle gegen Zwangsarbeit nimmt die landwirtschaftliche Saisonarbeit und die häusliche Pflege in den Blick. Dabei werden zwei Branchen untersucht, die nicht nur in Pandemie- und Krisenzeiten als systemrelevant gelten dürften. Saisonarbeiter*innen tragen wesentlich zur Lebensmittelversorgung bei und Pfleger*innen sorgen für uns im Alter. Die beiden Branchen eint, dass die Beschäftigung mit einer Isolation einhergeht. Erntehelfer*innen arbeiten in abgelegenen, ländlichen Gebieten und die häusliche Pflege findet im Privathaushalt der Klient*innen statt. Migrantische Arbeitskräfte, die vorrangig in diesen beiden Bereichen arbeiten, sind besonders vulnerabel für Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit. Aufgrund fehlender Sprach- und Ortskenntnisse sowie irregulärer Aufenthalts- oder Arbeitsberechtigungen fällt es ihnen schwer, Hilfe und Schutz zu suchen oder zu erhalten. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, Mechanismen von Ausbeutung und Zwang in diesen Branchen zu beleuchten.

Anhand von Indikatoren, die von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) entwickelt wurden, werden Fallbeispiele unterschiedlicher Beratungseinrichtungen auf Anzeichen für Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel untersucht. Ergebnisse der Studie zeigen, dass in den untersuchten Fallbeispielen in der saisonalen Landwirtschaft regelmäßig bereits bei der Anwerbung eine Täuschung über Wohn- und Lebensbedingungen stattfindet. In einem Fall wurden beispielsweise eine Hotelunterkunft sowie warme Mahlzeiten versprochen. Bei Arbeitsantritt in Deutschland wurden die Arbeiter*innen jedoch in Mehrbettzimmern in unhygienischem Zustand mit unzureichenden Sanitäranlagen untergebracht. Darüber hinaus erhielten sie lediglich kalte Mahlzeiten bei der Arbeit auf den Feldern.

In der häuslichen Pflege deuten extrem lange Arbeitszeiten auf Ausbeutung hin. Regelmäßig werden bei dieser Tätigkeit 24 Stunden Arbeits- und Bereitschaftszeit verlangt. Das bedeutet in der Regel, dass innerhalb dieser sehr langen Arbeitszeiten Pausen nicht gewährt und   andere als die vereinbarten Tätigkeiten verlangt werden. Vertraglich sind dabei regelmäßig weitaus weniger Stunden festgelegt und letztendlich auch entlohnt. Die niedrige Entlohnung insbesondere von real geleisteten Arbeitsstunden ist ein weiteres Anzeichen für Ausbeutung. Die daraus resultierende Lohnunterschreitung kann dabei bereits den Straftatbestand der Ausbeutung der Arbeitskraft erfüllen.

Mit der ersten Branchenanalyse hat die Servicestelle bereits für die  Anzeichen von Ausbeutung und Zwang in der Paketbranche sowie bei Schlachtbetrieben sensibilisiert. Im kompakten Format wurden die wichtigsten Erkenntnisse ebenfalls als praktische Flyer zur Paketbranche und zur Fleischbranche erstellt.

Sie können die aktuelle Publikation nachstehend herunterladen und die Printversion unter info@servicestelle-gegen-zwangsarbeit.de kostenlos bestellen.

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Neuer Flyer: Ausbeutung erkennen, Betroffenenrechte & Wahrnehmung der Informationspflicht

Die Servicestelle veröffentlicht zum Europäischen Tag gegen Menschenhandel neuen Flyer in acht Sprachen zu Betroffenenrechten

Gem. Artikel 4 der Opferschutzrichtlinie 2012/29/EU, dem Recht auf Information bei der ersten Kontaktaufnahme mit einer zuständigen Behörde, sind auch die deutschen zuständigen Behörden dazu verpflichtet Betroffenen die Informationen über Zugang zu spezialisierter Unterstützung sowie weiteren Maßnahmen und Angeboten zur Verfügung zu stellen, damit diese ihre in der Richtlinie definierten Rechte wahrnehmen können.

Mit dem neuesten Flyer, dem Betroffenenrechte-Flyer, vereint die Servicestelle unter anderem einen wichtigen Beitrag für die genannte Verpflichtung sowie Funktionen in einem Dokument.  Zum einen beinhaltet der Flyer Informationen für Betroffene über die Anzeichen von Ausbeutung und Zwang, ihre Rechte und Möglichkeiten einer spezialisierten Beratung und zum anderen kann der Flyer einen elementaren Beitrag zur Informationspflicht von (Strafverfolgungs-)Behörden im Sinne der Opferschutzrichtlinie darstellen.

Um die Betroffenen direkt anzusprechen und mögliche Anzeichen für Ausbeutung und Zwang zu erfahren, beginnt der Flyer mit einer kurzen Checkliste zu Ausbeutungselementen. Einfache Fragen zur Entlohnung, Abhängigkeit und Zwangselementen sind deshalb auf der ersten Seite an die potenziell Betroffenen selbst gerichtet.

Der Flyer gebietet mit dem Platzhalter auf der letzten Seite Beratungsstellen die Möglichkeit ihre eigenen Kontaktdaten über Aufkleber, Stempel oder per Hand einzutragen und kann dann von Strafverfolgungsbehörden (HZÄ, LKÄ, BPOL) bei Einsätzen direkt an potenziell Betroffene ausgehändigt werden. So können die Beamt*innen ihre Informationspflicht erfüllen und erlangen selbst Kenntnisse über die besonderen Rechte und Beratungsangebote. Der Flyer beinhaltet grundlegende Informationen zu den Schutzrechten von Betroffenen von Menschenhandel, wie z.B. sicherer Unterkunft, medizinischer und Essensversorgung, vertraulicher, kostenloser Beratung in der eigenen Sprache, die Möglichkeit über eine Aussage zu entscheiden sowie die Sicherung des Aufenthalts zumindest während der Bedenk- und Stabilisierungsfrist.

Zudem kann die Vernetzung zwischen Beratungsstellen und Behörden verstärkt werden durch den Austausch und Ausbau der lokalen Vernetzung mit Hilfe der Verwendung des Flyers. So kann beispielsweise bei runden Tischen der Flyer zwischen Beratungsstellen und Ermittlungsbehörden ausgetauscht werden oder bei geplanter Einbindung von Beratungsstellen in die Betreuung von Betroffenen, die bei einer Kontrolle angetroffen werden, verwendet werden.

Der Flyer liegt in den folgenden acht Sprachen vor: Deutsch, Englisch, Ukrainisch, Russisch, Rumänisch, Bulgarisch, Polnisch und Arabisch.

Update April 2023: Der Flyer liegt nun auch auf Vietnamesisch vor.

Die Printversion des Flyers kann kostenlos unter info@servicestelle-gegen-zwangsarbeit.de bestellt werden.

Die Webversion kann hier angesehen und heruntergeladen werden.

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Zwei neue Flyer: Schutz vor Menschenhandel – Informationen für ankommende Menschen aus der Ukraine & Unterstützer*innen

Servicestelle veröffentlicht zwei neue Flyer für Menschen aus der Ukraine und Unterstützer*innen 

1. SCHÜTZEN SIE SICH VOR MENSCHENHANDEL – Informationen für aus der Ukraine ankommende Menschen (auf Ukrainisch, Russisch, Deutsch und Englisch)

&

2. SCHUTZ VOR MENSCHENHANDEL – INFORMATIONEN FÜR UNTERSTÜTZER*INNEN – (auf Ukrainisch, Deutsch und Englisch)

 

Die militärische Invasion Russlands dauert bereits über drei Monate an und hat viele Menschen dazu veranlasst, aus der Ukraine in die EU zu fliehen. Unter den Geflüchteten gibt es viele verletzliche Menschen, die besonders gefährdet sind, Opfer von Ausbeutung, Zwangsarbeit oder Menschenhandel zu werden.

Laut des kürzlich erschienenen Rapid Assessment-Berichts von La Strada International und The Freedom Fund zählen hierzu in erster Linie Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen keinen Zugang zum vorübergehenden Schutz durch die EU haben (bspw. ohne ukrainische Staatsangehörigkeit oder Menschen, die sich aufgrund von Fehlinformationen nicht registrieren lassen möchten), aber auch Frauen und Mädchen, unbegleitete Kinder und bereits von Marginalisierung betroffene Gruppen, wie z.B. Roma, LGTBQI+, behinderte, ältere oder chronisch erkrankte Menschen.

Entlang der Fluchtrouten wurden bereits unseriöse Anwerbeversuche beobachtet. Menschen werden u. a. über Soziale Medien in ausbeuterische Arbeitsverhältnisse oder Zwangsarbeit gebracht.  In der aktuellen Situation übernehmen private Unterstützungsstrukturen staatliche Aufgaben, wie Wohnungs- und auch Arbeitsangebote. Die private Unterstützung kann ein Risiko bergen, dass Menschen die Hilflosigkeit Geflüchteter ausnutzen und diese ausbeuten.

Viele ankommende Menschen möchten sich schnell aus der Hilflosigkeit lösen und suchen nach Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Auch hier besteht die Gefahr, aufgrund noch fehlender Sprach- und Systemkenntnisse in Abhängigkeitsverhältnisse zu geraten und ausgebeutet zu werden.

Um Personen vor Ausbeutung zu schützen, ist der Zugang zu Informationen und das Wissen über die eigenen Rechte und Beratungsangebote zentral.

Der neue Flyer der Servicestelle „SCHÜTZEN SIE SICH VOR MENSCHENHANDEL – Informationen für ankommende Menschen“ möchte zum Schutz vor Arbeitsausbeutung beitragen. Der Flyer fasst Warn- und Sicherheitshinweise übersichtlich zusammen, auf Ukrainisch, Russisch, Deutsch und Englisch. Auf der Rückseite des Flyers ist Platz für Kontaktinformationen lokaler Beratungsstellen.

Die Printversion des Flyers kann kostenlos unter info@servicestelle-gegen-zwangsarbeit.de bestellt werden.

Die Webversion kann hier angesehen und heruntergeladen werden.

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Viele Menschen zeigen sich mit den Geflüchteten aus der Ukraine solidarisch und unterstützen sie. Private, zivilgesellschaftliche und staatliche Unterstützer*innen können dazu beitragen, Menschen aus der Ukraine vor Arbeitsausbeutung zu schützen.

Der neue Flyer „SCHUTZ VOR MENSCHENHANDEL – INFORMATIONEN FÜR UNTERSTÜTZER*INNEN” kann dazu beitragen, Gefahrensituationen vorbeugend zu erkennen. In Verdachtsfällen können Betroffene gewarnt, informiert und – mit dem Einverständnis der Betroffenen –  auch Beratung und Unterstützung gesucht werden. Der Flyer lässt ebenfalls Platz für Kontaktinformationen entsprechender Beratungsstellen und ist auf Ukrainisch, Deutsch und Englisch verfügbar.

Die Webversion kann hier angesehen und heruntergeladen werden.

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Dokumentation zum Fachtag: Mit Menschenrechten gegen Arbeitsausbeutung – Herausforderungen und Möglichkeiten

Die Dokumentation zum Fachtag „Mit Menschenrechten gegen Arbeitsausbeutung – Herausforderungen und Möglichkeiten“ ist ab sofort verfügbar. Die Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel freut sich durch die Publikation zentrale Ergebnisse des Fachtags auch Interessierten, die nicht an der Veranstaltung teilnehmen konnten, zugänglich machen zu können.  Ein besonderer Dank richtet sich an die Referent*innen, die trotz erschwerter Bedingungen des digitalen Formats die Veranstaltung mit ihren Redebeiträgen zu einem Erfolg machten. Die Dokumentation beinhaltet Beiträge von Dr. Bärbel Uhl (Deutsches Institut für Menschenrechte / DIMR), Prof. Dr. Karin Lenhart-Roth (Hochschule Hannover), Sophia Wirsching (Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. / KOK), Dr. Katarzyna Zentner (Arbeit und Leben Niedersachsen) sowie von Dr. Miriam Saage-Maaß (European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR).

Der Fachtag, eine Kooperationsveranstaltung der Fakultät V – Abteilung Soziales der Hochschule Hannover und der Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel, fand am 18. November 2021 online statt. Unter den 100 Fachtagsteilnehmenden waren u. a. Expert*innen aus Wissenschaft, Behörden und Landesministerien, Berater*innen, Gewerkschaftsvertreter*innen und Studierende, aus dem gesamten Bundesgebiet vertreten.

Ziel der Fachtagung war es, eine Plattform für den Austausch über Handlungsansätze und Problemlagen möglichst aller im Feld relevanten Akteur*innen aus Fachberatungsstellen, Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden, Wissenschaft, Verwaltung und möglichst auch Politik zu schaffen und die Netzwerkbildung nachhaltig zu unterstützen. Die Tagung richtete sich auch an Studierende der Sozialen Arbeit der Hochschule Hannover. Ihnen sollte das Berufsfeld der Fachberatungsstellen so nähergebracht werden. Als angehende Sozialarbeiter*innen können die Studierenden in relevanten Feldern (niedrigschwellige Wohnungslosenhilfe, Jobcenter, Ausländerbehörden, Gesundheitsämtern etc.) für die Thematik sensibilisiert werden und einen Beitrag zur Identifizierung Betroffener leisten.

Eine PDF-Version der Publikation kann hier heruntergeladen werden.

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Fachtag: Mit Menschenrechten gegen Arbeitsausbeutung – Herausforderungen und Möglichkeiten

Am 18. November 2021 veranstaltet die Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel in Zusammenarbeit mit der Hochschule Hannover, Fakultät V Abteilung Soziale Arbeit einen digitalen Fachtag mit dem Titel: “Mit Menschenrechten gegen Arbeitsausbeutung – Herausforderungen und Möglichkeiten”.

Zum Hintergrund:

Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel finden in Deutschland tagtäglich weitgehend unbemerkt von der Gesellschaft statt. Für ausbeuterische Arbeitgeber*innen ist das Risiko gering dabei entdeckt und bestraft zu werden. Den Preis zahlen die ausgebeuteten Beschäftigten.

Die Betroffenen sind jedoch nicht nur Opfer einer Straftat, sondern auch Inhaber*innen besonderer Rechte. Deutschland hat sich auf verschiedenen Ebenen (UN, ILO, EU und Europarat) menschenrechtlich dazu verpflichtet, Menschenhandel, Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit strafrechtlich zu ahnden und Betroffene zu identifizieren sowie ihnen besonderen Schutz zukommen zu lassen.

Dieser Schutz gilt allen Betroffenen von Menschenhandel – unabhängig von einer Aussagebereitschaft als Zeug*innen vor Gericht. Dazu gehören neben der adäquaten Unterbringung, der Sicherung des Aufenthaltsstatus’ und des Existenzminimums auch die Gewährung der sogenannten Stabilisierungs- und Bedenkfrist. Migrant*innen sind in besonderer Weise von Arbeitsausbeutung betroffen und besonders vulnerabel. Die Umsetzung ihrer Aufenthalts- und Sozialrechte gestaltet sich in der Praxis oft als sehr schwierig.

Die EU-Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels ist in Deutschland nicht vollständig umgesetzt. Die Straftatbestände Menschenhandel, Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung (§§ 232 ff.) führen seit ihrer Neuformulierung im Jahr 2016 im deutschen Strafrecht ein Schattendasein. Auch die „Group of Experts on Action against Trafficking in Human Beings – GRETA“ des Europarates, die für das Monitoring der Europaratskonvention aus dem Jahr 2005 zuständig ist, mahnt dringend verstärkte Anstrengungen Deutschlands an. Es fehlt u. a. die Einrichtung einer nationalen, unabhängigen Berichterstatterstelle, die belastbare Zahlen generieren könnte. Finanzielle Mittel für Beratungsstellen fallen oft knapp aus und sind in der Regel an kurzfristige und oft ungesicherte Projekte gebunden.

Neben den Strafverfolgungsbehörden und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollbehörden sind die sozialen Hilfesysteme besonders in der Verantwortung. Die Beratungsstellen nehmen eine entscheidende Rolle bei der Identifizierung, Beratung, Betreuung und Begleitung von Betroffenen von Arbeitsausbeutung ein.

Das vollständige Programm und die Zugangsdaten finden Sie im PDF.

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Neue Flyer: Anzeichen für Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit in der Paket- und Fleischbranche erkennen

Servicestelle veröffentlicht Flyer zum Internationalen Tag gegen Menschenhandel

Bestimmte Branchen der Privatwirtschaft sind besonders anfällig für Zwangsarbeit. Die Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung hat im vergangenen Jahr die erste Branchenanalyse zum Erkennen von Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel bei Paketdiensten und Schlachtbetrieben veröffentlicht. Anlässlich des Welttags gegen Menschenhandel erscheinen zwei handliche Flyer, die dabei helfen, Anzeichen von Ausbeutung und Zwang in diesen beiden Arbeitsbereichen zu erkennen. Die Flyer erleichtern allen, Betroffene zu erkennen und  zu handeln.

Die Bundesregierung hat durch das Paketbotenschutzgesetz im Jahr 2019 und durch das Arbeitsschutzkontrollgesetz im Jahr 2020 neue Regelungen zum Schutz von Beschäftigten in den beiden Branchen geschaffen. Weitere Aktivitäten zum Schutz von Menschen vor ausbeuterischen Bedingungen unter Einbindung aller relevanten Akteur*innen wie z.B. Ermittlungsbehörden, aber auch Beratungsstellen, Jobcenter oder Gewerkschaften müssen folgen. Die effektive Bekämpfung arbeits- und strafrechtlicher Verstöße, Identifizierung von Opfern, Zugang zu Informationen in verständlicher Sprache, spezialisierte Beratungsangebote und Unterstützung psychosoziale Begleitung und langfristige Perspektiven. Es gilt die besonderen Opferrechte von Betroffenen von Menschenhandel umzusetzen, d.h. insbesondere Sicherung des Aufenthalts und Sicherung des Lebensunterhalts umzusetzen.

Die Flyer zur Paket- und Fleischbranche zum Anklicken und Herunterladen:

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Die neuen Flyer können auch als Printversion unter der E-Mail info@servicestelle-gegen-zwangsarbeit.de bestellt werden.

Neues Rechtsgutachten zur Bedenk- und Stabilisierungsfrist

Die Rechte, die Betroffenen der Straftatbestände Menschenhandel, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft zustehen, sind in Deutschland noch zu wenig bekannt. Die Bedenk- und Stabilisierungsfrist ist da keine Ausnahme. Da sie bereits bei ersten Anhaltspunkten auf die Straftatbestände den betroffenen Personen gewährt werden soll, ist sie das „Eingangstor“ für weitere Opferrechte. Sie dient dazu, dass sich diese Personen aus der Zwangs- und Ausbeutungssituation lösen können, sich physisch und psychisch stabilisieren und sich ihrer Handlungsmöglichkeiten bewusstwerden können.  

In der Praxis bleibt dieses Tor trotz konkreter Anhaltspunkte sehr häufig verschlossen und weitere Opferrechte (wie beispielsweise die adäquate Unterbringung, Versorgung und Beratung) können nicht umgesetzt werden. Dies widerspricht den (internationalen) rechtlichen Verpflichtungen, denen Deutschland unterliegt. 

Prof. Dr. Alexander Graser (Universität Regensburg) und RA Dr. Christoph Lindner haben im Auftrag der Servicestelle ein Rechtsgutachten erstellt, das für mehr Klarheit und Einheitlichkeit in der Praxis sorgen soll. Zu diesem Zweck umfasst das Gutachten sowohl die Analyse der Vorgaben aus internationalem Recht als auch die Diskussion der national geltenden Rechtslage und Verwaltungspraxis. Außerdem gibt es Hinweise und Empfehlungen für eine korrekte Umsetzung der rechtlichen Verpflichtungen.

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Update: Wie finde ich die richtigen Ansprechpersonen in meinem Bundesland?

Unsere Bundesland-Übersicht umfasst bereits die Hälfte aller Bundesländer und es gibt neue Entwicklungen bei Beratungs- und Ermittlungsstrukturen

Vor einem Jahr hat die Servicestelle die ersten Informationen zu Ansprechpersonen für Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung in den Bundesländern veröffentlicht. Nun ist die Hälfte aller Bundesländer in der Übersicht erfasst. Neu hinzugekommen ist jüngst Rheinland-Pfalz.

Und auch bei den Fachberatungsstellen für Opfer von Zwangsarbeit gibt es Neuigkeiten: In Nordrhein-Westfalen wird die Servicestelle im Frühjahr 2021 das Beratungsnetzwerk “Arbeit” schulen, welches seit diesem Jahr den Beratungsschwerpunkt Arbeitsausbeutung abdecken wird. Somit werden in NRW neue Ansprechpersonen für den Deliktsbereich in 53 Gebietskörperschaften mit teilweise mehreren Standorten hinzukommen. Diese werden dort mit den arbeitsrechtlichen Beratungsstellen von ARBEIT UND LEBEN, der Fairen Mobilität und des IQ Netzwerks Faire Integration zusammenarbeiten, die bei der Durchsetzung der arbeitsrechtlichen Ansprüche unterstützen.

Des Weiteren werden in diesem Jahr die neuen Zuständigen bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls zu Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel geschult. Seit der Novelle des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch im Jahr 2019 hat die FKS ebenfalls den Prüfauftrag für ausbeuterische Beschäftigung erhalten. Es ist vorgesehen zwei sogenannte Koordinator*innen für den Opferschutz pro Hauptzollamt zu benennen.

Die Bundesland-Übersicht ist besonders für Berater*innen oder Ermittler*innen hilfreich, die einen Anfangsverdacht auf Menschenhandel feststellen und nach den zuständigen Stellen in ihrem Bundesland suchen möchten. Der Vergleich zwischen verschiedenen Strukturen in den Bundesländern wird so möglich und kann eine engere Koordination und Vernetzung innerhalb und über die Ländergrenzen hinweg befördern.

Neuer Flyer: Faire Anwerbung – Der erste Schritt zur Vermeidung von Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit

Zwangsarbeit und Ausbeutung beginnen oftmals damit, dass Arbeitsmigrant*innen über Arbeitsbedingungen und Entlohnung getäuscht werden. Oft verschulden sich Menschen durch hohe Gebühren für Vermittlung oder Reisekosten.

Die Servicestelle gegen Zwangsarbeit beschäftigt sich seit 2020 gemeinsam mit dem Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB), der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), der Plattform für Undokumentierte Migrant:innen (PICUM) und weiteren Partnerorganisationen mit dem Thema Anwerbung beschäftigt, z. B. mit einer weltweiten Bewertungsplattform für Anwerbe Agenturen, dem Migrant Recruitment Advisor. 

Die Internationale Arbeitsorganisation hat in mehreren Konventionen Regeln für die Anwerbung formuliert. Diese Prinzipien der fairen Anwerbung spielen bisher in Deutschland und der Europäischen Union jedoch kaum eine Rolle. Der neue Flyer „Faire Anwerbung“ von ARBEIT UND LEBEN Berlin-Brandenburg DGB/VHS zeigt auf, warum Anwerbestrukturen oftmals ein Einfallstor für Ausbeutung sind und stellt die Prinzipien fairer Anwerbung vor.  

Der Print-Flyer kann unter info@servicestelle-gegen-zwangsarbeit.de bestellt werden.

Die Webversion kann hier angesehen und heruntergeladen werden.

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