§233a StGB - Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung
§ 233a StGB erfasst den Tatbestand der Arbeitsausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung.
§ 233a StGB erfasst den Tatbestand der Arbeitsausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung.